Kultusministerien erwähnen Sportbrille
Über eine Millionen fehlsichtige Schulkinder nehmen am Sportunterricht teil
Etwa 1,6 Millionen fehlsichtige Kinder im Alter von 2 bis 15 Jahren gibt es laut Allensbacher Brillenstudie von 2002 in Deutschland; darunter sind 1,2 Mio. fehlsichtige Schulkinder, die am Sportunterricht teilnehmen.
Jedes Jahr kommen rund 100.000 fehlsichtige Kinder durch Neueinschulungen hinzu.
Mit Rundschreiben, Erlassen oder Verordnungen der Kultusministerien der Bundesländer werden in Bezug auf die Schulsportbrille nur Empfehlungen weitergegeben, die allerdings keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht darstellen.
Eltern, die von ihren Schulen angeschrieben und auf eine Schulsportbrille bei ihren Kindern hingewiesen werden, sollten diese Empfehlungen jedoch Ernst nehmen. Allein schon, um die mögliche Verletzungsgefahr des Kindes im Sportunterricht zu reduzieren.
In einer Bekanntmachung des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. April 2003 zur „Sicherheit im Schulsport“ (Nr. K 7405-3.26 816) wird beispielsweise nachdrücklich auf die Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht sportgerechten Brillen hingewiesen. Der besonderen Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten sei ggf. durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.
Das Bayerische Kultusministerium hat zudem eine Brille in einem Schulungsvideo für den Sportunterricht zur Vermeidung von Sportunfällen ausdrücklich empfohlen. Ein Novum. Die Brille wurde übrigens für nahezu alle Hallensportarten entwickelt (einschließlich Squash).
Einen Hinweis auf mögliche Gefahren veröffentlichte auch das Thüringer Kultusministerium im Ersten Teil der Verwaltungsvorschrift VV (”Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport”) vom 25. Februar 2000: “Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden. Die Schule soll die Eltern auf das Tragen einer Sportbrille im Sportunterricht hinweisen. Über die Teilnahme eines Schülers mit Sehschwäche und die Einzelheiten der Teilnahme (mit Brille/ohne Brille) entscheidet der Sportlehrer unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Übungen ggf. in Absprache mit den Eltern.” Bei “Kampfsportarten Judo/Ringen” ist das Tragen von Brillen allerdings unzulässig.
Ähnlich sieht es das Niedersächsische Kultusministerium. In den „Grundsätzen und Bestimmungen für den Schulsport, Erlass des MK vom 15.5.1998, SVBl. S. 157, in der Fassung vom 15.03.1999, SVBl. S.73: Die Sportunterricht erteilenden Lehrkräfte sollen alle Schülerinnen und Schüler, die Sehhilfen benötigen, ggf. auch die Erziehungsberechtigten, auf die Zweckmäßigkeit des Tragens einer Sportbrille oder von Kontaktlinsen hinweisen. Lehrkräfte verletzen jedoch nicht ihre Sorgfaltspflicht, wenn sie Schülerinnen und Schüler, die trotz entsprechender Belehrung weiterhin ohne sichere Sehhilfen am Sportunterricht teilnehmen wollen, die Teilnahme gestatten.“
Der Schutz der Kinder vor Verletzungen ist nur ein wichtiger Aspekt. Vielfach nicht berücksichtigt wird, dass gutes Sehen auch Einfluss auf die Bewegungsfähigkeit hat. Schulsport fördert die Entwicklung der Motorik und Wahrnehmungsfähigkeit. Weil man mit einer speziellen Schulsportbrille einfach besser sieht, sind die jungen Brillenträger oftmals auch besser im Sport, bewegen sich freier, sicherer. Sie bringen mehr Leistung, was ihnen gleichzeitig auch mehr Spaß bereitet.
Als junger Brillenträger ist man mittendrin, kann das machen, was die Freunde auch können, was aber vorher mit der normalen Brille nicht möglich gewesen wäre. Man hat schließlich eine robuste Sportbrille auf der Nase, die alles mitmacht.
